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ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN (AGB)

Praxis Alexandra Kotthaus

Praktische Ärztin

Fachärztin für Psychiatrie & Psychotherapie

 

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche medizinischen Leistungen, Behandlungen und Beratungen der Praxis Alexandra Kotthaus, nachfolgend «Praxis» genannt. Mit der Vereinbarung eines Termins oder dem Behandlungsbeginn erkennt der Patient diese Bedingungen vollumfänglich an.

 

2. Terminvereinbarung und Annullationsbedingungen

  • Verbindlichkeit: Jeder vereinbarte Termin (telefonisch, online oder vor Ort) ist rechtlich verbindlich.

  • Absagen: Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss die Absage mindestens 24 Stunden im Voraus (werktags) erfolgen.

  • Ausfallgebühr: Termine, die nicht oder zu spät abgesagt werden, werden pauschal in Rechnung gestellt, da die für den Patienten reservierte Zeit nicht anderweitig genutzt werden kann. Diese Kosten werden ausdrücklich nicht von der Krankenkasse übernommen und sind vom Patienten privat zu tragen.

3. Fachspezifische Bestimmungen

3.1. Allgemeinmedizin

  • Medikamentenabgabe: Die Praxis ist zur Selbstdispensation berechtigt, es erfolgt die Abgabe von Medikamenten nach den kantonalen Heilmittelvorschriften.

  • Notfälle: Bei lebensbedrohlichen Notfällen ist der Notruf 144 zu wählen. Ausserhalb der Praxiszeiten ist der offizielle kantonale Notfalldienst zu kontaktieren.

3.2. Psychiatrie & Psychotherapie

  • Mitwirkungspflicht: Eine erfolgreiche psychiatrische Behandlung setzt die aktive Mitarbeit des Patienten voraus.

  • Urteilsfähigkeit: Bei Einschränkungen der Urteilsfähigkeit wird gemäss dem Erwachsenenschutzrecht (KESR) unter Einbezug der gesetzlichen Vertreter gehandelt.

  • Aktenführung: Persönliche Notizen des Psychiaters/Therapeuten dienen der internen Fallführung und unterliegen nicht dem allgemeinen Einsichtsrecht in die Krankengeschichte.

 

3.3. Komplementärmedizin

  • Methodik: Die komplementärmedizinischen Behandlungen verstehen sich als Ergänzung zur konventionellen, Schulmedizin.

  • Kostenübernahme: Der Patient ist selbst dafür verantwortlich, vorab bei seiner Krankenkasse abzuklären, ob und in welchem Umfang Leistungen der Komplementärmedizin (über die Zusatzversicherung oder die Grundversicherung/KVG) übernommen werden.

  • Aufklärung: Der Patient wird darüber aufgeklärt, dass bestimmte Methoden nicht den Standards der klassischen Schulmedizin entsprechen, aber nach den Regeln der jeweiligen Heilkunst sorgfältig angewandt werden.

 

4. Abrechnung und Inkasso (Ärztekasse)

  • Abtretung: Die Praxis tritt die Honorarforderungen zum Zwecke der Abrechnung und des Inkassos an die Ärztekasse Genossenschaft ab.

  • Datentransfer: Der Patient willigt ein, dass alle für die Abrechnung notwendigen Daten (Personalien, Diagnosecodes nach TARDOC/ICD-10, Behandlungsdaten) an die Ärztekasse übermittelt werden.

  • Zahlungskonditionen: Die Rechnungen sind innert der auf dem Beleg genannten Frist zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Ärztekasse berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen zu erheben und gegebenenfalls ein rechtliches Inkassoverfahren einzuleiten.

 

5. Schweigepflicht und Datenschutz

  • Berufsgeheimnis: Alle Mitarbeiter unterstehen der strengen Schweigepflicht gemäss Art. 321 StGB.

  • Entbindung: Der Patient entbindet den Arzt gegenüber der Ärztekasse sowie – im für die Behandlung notwendigen Rahmen – gegenüber Mitbehandlern (z.B. Labore, Spezialärzte) von der Schweigepflicht.

  • DSG: Die Bearbeitung der Daten erfolgt strikt nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

 

 

6. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Auftragsrechts (Art. 394 ff. OR). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

 

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus der vorliegenden AGB sich ergebende Rechtsbeziehungen und Streitigkeiten ist 9100 Herisau, AR, Schweiz und es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

 

 

 

Herisau, Januar 2026

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